ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOTEL EGERKINGEN AG

HOTEL EGERKINGEN AG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
1. Allgemeine Hinweise
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für die Verträge der Hotel Egerkingen AG, Oltnerstrasse 22, 4622 Egerkingen.
 
2. Reservation und Bestätigung
Reservationen werden dem Kunden schriftlich bestätigt. Der Vertrag kommt zustande, sobald das unterschriebene Reservationsbestätigungsschreiben innert angegebener Frist bei der Hotel Egerkingen AG eingetroffen ist.
 
3. Änderungen der Reservationen
Die schriftlich bestätigte Personenzahl gilt als Richtzahl für die Bereitstellung von Essen und Getränken. Änderungen für Reservationen sind der Hotel Egerkingen AG möglichst frühzeitig in schriftlicher Form mitzuteilen. Die genaue Anzahl Teilnehmer/Gäste kann bis 2 Arbeitstage (1 Arbeitstag = 24 Std., Mo – Fr) vor dem Anlass bis zu minus 10% der bestätigten Personenzahl angepasst werden.
 
4. Annullationsbedingungen
Bei Annullationen gelten folgende Bedingungen
a) durch den Besteller/Kunden:
- 8 oder mehr Arbeitstage vor Anlass kostenfrei
- 7 bis 3 Arbeitstage vor Anlass 50% der vereinbarten Raummiete.
- 7 bis 3 Arbeitstage vor Anlass 50% des vereinbarten Menüpreises (Essen) und 50% anderer zusätzlicher Kosten.
- Weniger als 3 Arbeitstage vor Anlass 100% der vereinbarten Raummiete, 100% des vereinbarten Menüpreises (Essen) und 100% anderer zusätzlicher Kosten.
 
b) durch die Hotel Egerkingen AG:
Hotel Egerkingen AG behält sich das Recht vor, bei Vorliegen einer Notfallsituation die Reservierung ohne Schadenersatzverpflichtung zu annullieren. Hotel Egerkingen AG wird sich in diesem Fall bemühen, dem Kunden nach Möglichkeit einen anderen Raum als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Hat die Hotel Egerkingen AG Grund zur Annahme, dass die vom Kunden gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes gefährdet, kann die Veranstaltung entschädigungslos abgesagt werden.
 
5. No-Shows
 No-Shows werden zu 100% in Rechnung gestellt (Menüpreis und zusätzliche Kosten).
 
6. Spezielle Dienstleistungen
Spezielle Dienstleistungen technischer oder anderer Art bedürfen einer gewisse Vorbereitungszeit. Im Falle einer Annullation behält sich die Hotel Egerkingen AG vor, die bereits entstandenen Kosten in jedem Fall zu verrechnen.
 
7. Preise / Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die in der Reservationsbestätigung angegebenen Preise.
Bei Veranstaltungen, die über 24.00 Uhr hinausgehen, wird ein Nachtzuschlag von CHF 60.00 pro Mitarbeiter und angebrochene Stunde sowie Zusatzkosten für allfällige Bewilligungen separat verrechnet. Die Kosten der Mitarbeiter werden vorgängig mitgeteilt.
Der Rechnungsbetrag wird spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hotel Egerkingen AG kann ab einem Offertenbetrag von CHF 5‘000.00 eine Vorauszahlung von 20% verlangen.
 
8. Zapfengeld
Für mitgebrachte Weine und Schaumweine verrechnet die Hotel Egerkingen AG ein Zapfengeld von CHF 25.00 pro 75cl Flasche.
 
9. Preisänderung
Preisanpassungen und Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Abweichungen werden dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt. Sämtliche Preise verstehen sich in CHF und inklusive 8% MwSt. Im Falle einer MwSt.-Änderung werden Preise entsprechend angepasst.
 
10. Schäden und Haftung
Der Kunde hat bei der Benutzung der Räume alle Sorgfalt walten zu lassen. Besteller und Veranstalter haften für sämtliche Sach- und Personenschäden einschliesslich etwaiger Folgeschäden, die während des Aufenthaltes durch ihn selber, Beauftragten und Gästen gegenüber Hotel Egerkingen AG, ihren Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden. Hotel Egerkingen AG wird von jeglicher Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit vom Kunden durchgeführten Veranstaltungen befreit. Hotel Egerkingen AG haftet nicht für Gegenstände, welche vom Kunden, seinen Beauftragten oder Gästen eingebracht werden. Eine allfällige Versicherung ist Sache des Auftraggebers.
 
11. Zeitungsinserate und sonstige Werbung
Zeitungsinserate und sonstige Werbung mit Hinweis auf die Hotel Egerkingen AG bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hotel Egerkingen AG.
 
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Olten/SO vereinbart.
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